Schimmelbildung in der Wohnung – wer zahlt die Sanierung?

Laut Informationen der Arbeiterkammer Tirol ist es nur eine Frage der Zeit, bis in 20 Prozent aller österreichischen Wohnungen Schimmel auftritt. Aber wer muss für die Kosten der Schimmelbeseitigung aufkommen? Zahlt in so einem Fall der Vermieter oder bleibt der Mieter selbst auf den Kosten sitzen? Laut der AK ist die Ursache des Schimmels ausschlaggebend.

Nur oberflächlicher, kleiner Schimmel muss vom Mieter selbst bereinigt werden, sollte der Schimmel allerdings schon direkt in der Wand vorhanden sein, ist meistens ein baulicher Mangel der Auslöser des Problems. Tritt dieser Fall auf muss der Vermieter für die Sanierungskosten aufkommen. Die AK rät jedem Mieter sich Feuchtigkeitsgeräte für die Wände zuzulegen, falls bewiesen werden muss, dass der Schimmel nicht von einem selbst verursacht wurde.

Was tun, wenn man Schimmel entdeckt?

Markus Kröll, Leiter der Miet- und Wohnrechtsabteilung der AK-Tirol, erzählt von einem Fall im Jahr 2015, in dem eine Pensionistin zum ersten Mal Modergeruch und Feuchtigkeit in ihrem Schlafzimmer – das an der dem Hügel zugewandten Seite gelegen hatte – wahrnahm.

„Die Dame fuhr mit der Hand die Wand entlang und bemerkte, wie feucht es war“, berichtet Kröll. Wie vom Gesetz vorgeschrieben habe die Dame umgehend die Vermieterin über den Fall unterrichtet. Die Wohnungseigentümerin leitete aber keine Schritte in die Wege, um die Ursache der Feuchtigkeit zu beseitigen.

Später im Jahr traten bereits erste Schimmelausblühungen auf. Bewährte Hausmittel gegen Schimmel konnten nur kurzfristig Abhilfe schaffen, der hartnäckige Moder kam immer wieder zurück. Laut dem Mietrechtsexperten der AK stellte die Vermieterin zwar Trocknungsgeräte auf, aber selbst diese konnten nicht mehr helfen. Die Bewohnerin ging schließlich mit ihrem Anliegen zur AK Tirol, mit deren Hilfe sie eine Ersatzwohnung zur Verfügung gestellt bekam sowie von der Miete für das „Schimmelobjekt“ befreit wurde. Eine Klage im Jahr 2019 war die Folge, als die Vermieterin begann, eigenmächtig die Miete vom Konto der betagten Frau abzubuchen.

Wie sich herausstellte, waren tatsächlich Baumängel die Ursache des Schimmels. Diese wurden beseitigt und die Dame konnte die Wohnung wieder beziehen. Nach der Bereinigung, über 4 Jahre nach der ersten Meldung an die Vermieterin, bekam sie 9.000 Euro Schadenersatz für Möbel und eine pauschale Abgeltung, weiß Kröll. Weiters verzichtete die Wohnungsbesitzerin auf eine Mietnachforderung, was für die Mieterin eine Art Genugtuung war, so der Experte.

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Foto: wabeno / stock.adobe.com

Feuchtigkeitsmessgerät zur Beweissicherung

Der Jurist Kröll rät Mietern, Schimmel zu dokumentieren und umgehend den Vermieter zu kontaktieren, um jahrelange Streitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen. Dabei können kleine, nur oberflächliche Stellen selbst bereinigt werden, bereits in die Wand eingedrungener Schimmel müsse aber von Profis entfernt werden. Bei der Schuldfrage geht es um die Kosten. Vermieter beklagen häufig, dass der Schimmel durch unzureichende Lüftung der Mieter entsteht und somit deren Verschulden sei, führt Kröll weiter aus.  Um diesem Argument die Stirn zu bieten, empfiehlt er den Wohnungsmietern sich Feuchtigkeitsmessgeräte für Wand und Luft zuzulegen. Weist die Wand einen Feuchtigkeitsgehalt von 16 bis 20 Prozent auf, sind meist bauliche Mängel wie ein Leck oder undichte Leitungen der Grund der Fäulnis. Des Weiteren kann man davon ausgehen, dass bei einer Luftfeuchtigkeit von etwa 50% oder weniger ausreichend gelüftet wurde und kein Schimmel entstehen könne. Ist dies der Fall, muss der Vermieter die Wohnung sanieren, meint der Experte.

Momentan hat der Schimmel Hochsaison. Pro Woche beschäftigt sich die AK Tirol mit 5 Fällen, die mit Schimmel zu tun haben, erzählt Kröll. Dabei sind die meisten Fälle aber deutlich schneller und unkomplizierter gelöst als der Fall der Tiroler Pensionistin. Im Normalfall dauert so etwas nur zwei bis drei Monate. Wird ein Gutachten verlangt, kann es auch schon mal bis zu 6 Monate dauern, meint der Jurist.

Immer noch kürzer als im Fall der Seniorin.

photo by tom schuller // tom schuller.com
Photo by Tom Schuller // tom-schuller.com

Quelle: orf.at

Tipps vom Profi:

BM Dipl.-Ing. Gerhard Stefan verrät wie man einer Schimmelbildung vorbeugen kann und was zu tun ist, sollte dieser trotzdem auftreten.

Tipp#1: Sinnvoll ist es Möbelstücke, wie beispielsweise Schränke, Sofas oder dicke Vorhänge, nicht direkt an den Außenwänden zu platzieren. Diese wirken wie eine Dämmung und ziehen den Taupunkt nach innen, damit verringert sich die Oberflächentemperatur an der Innenseite der Außenwand. Zusätzlich findet dort wenig bis keine Konvektion statt.

Tipp#2: Richtiges Lüften ist essentiell (2-3x am Tag für ca. 10 min). Im Winter ist dies gut erkennbar, wenn die Glasscheibe beim Lüften nicht mehr beschlagen ist, dann ist die warme und feuchte Luft ausgetauscht. Die Raumtemperatur wird dabei nur kurzfristig gesenkt. Aber Achtung: Fenster zu kippen ist kontraproduktiv, da es zu keinem nennenswerten Luftaustausch kommt und dadurch nur der Fenstersturz stark auskühlt, sodass insbesondere bei höherer Feuchtigkeit im Innenraum (z.B. Badezimmer, Küche) Schimmel entstehen kann. Beim Lüften von Badezimmern z.B. nach dem Duschen unbedingt die Badezimmertüre geschlossen halten, da sich sonst die warme und feuchte Luft im ganzen Haus/der ganzen Wohnung verteilt.

Tipp#3: Auch wenn Zimmer unbewohnt sind, sollte man diese im Winter trotzdem leicht beheizen. Dies gilt sowohl für Neubauten aber insbesondere für Altbauten oder sanierte Altbauten.

Was tun, wenn trotzdem Schimmel auftritt?
Dann sollte man unbedingt einen Experten zu Rate ziehen, der die Situation bautechnisch und bauphysikalisch überprüft. Oft ist es ausreichend, eine Sockelleistenheizung oder eine kleine Infrarotheizung mit wenig Leistung und geringen Kosten zu verbauen, um den Schimmel in den Griff zu bekommen. Um die optimale Lösung zu finden, ist das Know-How eines Experten unumgänglich.

Über den Autor:

Wolfgang Ebner

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