Wohnungsübergabe und Corona

Die derzeitige Corona-Krise macht auch vor der Bauwirtschaft keinen Halt. Nachdem die Arbeiten im März auf vielen Baustellen vorübergehend eingestellt wurden, wurde nun ein neues Maßnahmenpaket vereinbart, welches das Weiterarbeiten garantieren soll. Dennoch fragen sich aktuell viele Wohnungseigentümer, deren Übergabe unmittelbar bevorsteht, wie sie mit der Corona-Krise umgehen sollen und welche Auswirkungen diese auf den Immobilienkauf hat.

Mit Mitte März und den stetig steigenden Infektionszahlen, wurden in Österreich die Arbeit auf zahlreiche Baustellen vorübergehende ausgesetzt. Das gilt auch für Wohnbauten. Dadurch entsteht für die Käufer von Neubauwohnungen eine große Unsicherheit und Ungewissheit, ob ihre Wohnung (fristgerecht) übergeben werden kann. 

Aber zuerst die positive Nachricht: die Bau-Sozialpartner Bundesinnung Bau, Fachverband Bauindustrie, Gewerkschaft Bau-Holz und das Zentral-Arbeitsinspektorat haben Schutzmaßnahmen ausgearbeitet, um das Weiterführen der Baustellen zu ermöglichen. Somit ist derzeit die Wiederaufnahme der Bautätigkeit gewährleistet.

Baustelle Coronoa Krise

Eine Verzögerung ist aber dennoch möglich, da es durch Krankheit immer wieder zu einem eingeschränkten Betrieb bzw. Baustopp kommen kann.

Normalerweise wird vom bauträger ein sogenannter Puffer im Zeitplan berücksichtigt, der eben genau solche Umstände ausgleicht. Vergleichbar mit einem harten, langen Winter, der naturgemäß Baumaßnahmen unterbrechen kann.

Für Wohnbauten, die erst ab Sommer/Herbst 2020 übergeben werden, wird sich diesbezüglich also vermutlich keine Verzögerung ergeben.

Sollte der Termin der Übergabe jedoch bereits in den nächsten Tagen/Wochen anstehen, muss sowieso auf die Aufhebung der strengen Regierungsmaßnahmen gewartet werden. Sobald die Ausgangsbeschränkungen der Regierung aufgehoben werden, liegt es auch im Interesse des Bauträgers die Übergabe des Objekts so schnell wie möglich abzuwickeln.

Wenn sich aber durch die Verschiebung des Termins Probleme ergeben (z.B.: eine bereits erfolgte Kündigung des aktuellen Mietvertrags, etc.), empfiehlt sich eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Bauträger und Treuhänder.

Grundsätzlich wird in Bauverträgen, ganz unabhängig von der aktuellen Corona-Krise, eine verlängerte Übergabefrist von bis zu einem Jahr vertraglich festgelegt.

Fazit:

Prinzipiell ist mit keiner groben Verzögerung zu rechnen, wenn der Übergabetermin nicht unmittelbar bevorsteht. Sollte dies aber der Fall sein, sollte schnellstmöglich der Kontakt mit dem Bauträger hergestellt werden.

Das wichtigste in dieser Krise ist daheim zu bleiben und sich an die verordneten Maßnahmen zu halten. Die Zeit, die man zu Hause verbringt kann hervorragend zum virtuellen Einrichten des neuen Eigenheims genutzt werden so wie zum Buchen von „Hermann Hilft“.

In diesem Sinne wünschen wir euch alles Gute, viel Gesundheit und nicht vergessen: „Hermann Hilft“!

Über den Autor:

DI Gerhard Stefan

Gerhard Stefan ist als selbstständiger Baumeister und Sachverständiger tätig. Sein Aufgabenbereich umfasst sowohl Versicherungs- und Privatgutachten im gesamten Bauwesen sowie Projektsteuerung und -koordination von größeren Bauprojekten.

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