Mängel nach der Wohnungsübernahme – was tun?

Sollten nach Abschluss der Objektübergabe Mängel auftreten, sollten umgehend Fotos gemacht werden und mit einer schriftlichen Info oder Dokumentation an den Bauträger geschickt werden. Laut Gewährleistung wird nämlich innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, dass der Mangel schon vor der Übergabe vorhanden waren. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass Mängel wie Kratzer oder abgeschlagene Fliesen nach der Übergabe der Wohnung nur noch selten geltend gemacht werden können. Der Bauträger kann dann leicht argumentieren, dass solche Mängel während des Siedelns entstanden sind. Zu beweisen, dass dies nicht der Fall ist, ist für den Käufer nahezu unmöglich.

Deshalb sollte im Idealfall ein Sachverständiger bei der Übergabe dabei sein und ein detailliertes Mängelprotokoll inklusive Fotodokumentation und weiteren Informationen erstellen.

Was ist eine Schlussfeststellung?

  • Da nach 3 Jahren die gesetzliche Gewährleistung abläuft findet in etwa 3 Jahre nach der Objektübergabe eine Schlussfeststellung mit dem Bauträger statt um das Objekt nochmal auf Mängel zu überprüfen
  • Wenn die Mängel, die der Käufer innerhalb der 3 Jahre, dem Bauträger übermittelt hat nicht behoben wurden, kann der Käufer den sogenannten „Haftrücklass“ oder „Haftbrief in Anspruch nehmen. Nach dem Bauträgervertragsgesetz ist der Bauträger dazu verpflichtet solchen auszustellen. Die Höhe dieses „Haftbriefs“ beträgt in der Regel 2-3% des Kaufpreises des Objekts. Das dient dem Kunden als Druckmittel um eine Behebung der Mängel voranzutreiben.  
  • Damit der „Haftbrief“ auch gezogen werden kann, muss allerdings nachgewiesen werden, dass der Bauträger öfter auf die Mängel hingewiesen und zur Ausbesserung aufgefordert wurde.

Ein detailliertes Mängelprotokoll eines Sachverständigen vom Tag der Übergabe ist in diesem Fall natürlich Gold wert und ein weiterer Grund, “Hermann-hilft” in Anspruch zu nehmen!

Über den Autor:

DI Gerhard Stefan

Gerhard Stefan ist als selbstständiger Baumeister und Sachverständiger tätig. Sein Aufgabenbereich umfasst sowohl Versicherungs- und Privatgutachten im gesamten Bauwesen sowie Projektsteuerung und -koordination von größeren Bauprojekten.

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