Ist jede Unstimmigkeit ein Mangel?

Eines gleich mal vorweg: nicht jede Kleinigkeit ist gleich ein Mangel. Um festzustellen wann es sich um einen Mangel handelt, gibt es vorgegebene Richtlinien und Normen wie der Zustand/ das Aussehen eines Produkts (in diesem Fall ein Neubau), nach Meinung unabhängiger Experten zu sein hat. Wenngleich Normen nicht bindend sind haben sie dennoch eine große rechtliche Bedeutung. Kommt es zu einem Streitfall, ob ein Produkt (in diesem Fall der Neubau) mangelhaft ist oder nicht, wird der Richter auf einschlägige Normen zurückgreifen. Normen werden nämlich von Gerichten als allgemein anerkannte Regeln der Technik betrachtet.

Wenn diese einschlägigen, technischen Normen vom Bauträger nicht eingehalten werden, handelt es sich um einen Mangel. Dann hat der Kunde das Recht, einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch geltende zu machen.

Für diese Geltendmachung gibt es drei unterschiedliche Möglichkeiten:

  • Verbesserung (Gewährleistungsbehelfe der ersten Stufe)
  • Austausch (Gewährleistungsbehelfe der ersten Stufe)
  • Preisminderung/Wandlung (Gewährleistungsbehelfe der zweiten Stufe)
    Das heißt der Käufer muss, bevor er eine Preisminderung verlangt, dem Übergeber einmal die Möglichkeit geben, den Mangel auszubessern oder auszutauschen.

Daher es eine Vielzahl an Normen gibt, ist es für einen Laien fast unmöglich alle Mängel im Zuge einer Übergabe zu erkennen und dann auch noch zu beanstanden. Und da kommt Hermann Hilft ins Spiel.

Unsere sorgfältig ausgewählten Sachverständigen verfügen über jahrelange Erfahrung im Bauwesen und haben fundierte, technische Ausbildungen abgeschlossen (Baumeister, Ziviltechniker oder gerichtlich beeidete Sachverständige). Dank dieser Ausbildungen sind sie mit sämtlichen technischen Normen vertraut und kontrollieren bei der Übergabe von Neubauten, ob diese auch eingehalten wurden. Während der Besichtigung entsteht so das Mängelprotokoll, welches dank der eigens entwickelten „Hermann Hilft-App“ und den automatisierten Prozessen unmittelbar nach der Übergabe an den Kunden verschickt wird.

Mit der Buchung eines Sachverständigen von “Hermann Hilft” hast du als Kunde die Gewissheit, dass deine Neubauwohnung den einschlägigen, technischen Normen entspricht und einem entspannten Einzug ins Eigenheim steht nichts mehr im Weg!  

Über den Autor:

DI Gerhard Stefan

Gerhard Stefan ist als selbstständiger Baumeister und Sachverständiger tätig. Sein Aufgabenbereich umfasst sowohl Versicherungs- und Privatgutachten im gesamten Bauwesen sowie Projektsteuerung und -koordination von größeren Bauprojekten.

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