Unsere
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermittlung von Sachverständigen auf der Online-Plattform Hermann-Hilft
Stand: 31.08.2021
1. Allgemeines
„Hermann Hilft“ ist eine von der SE Sachverständigen Vermittlungs GmbH (im Folgenden: „Hermann Hilft“) betriebene Online-Plattform zur Vermittlung von Sachverständigen aus dem Bereich Bauwesen. „Hermann Hilft“ stellt eine Vermittlungs-Plattform zur Verfügung, über die registrierte Kunden selbstständige und unabhängige Sachverständigen aus dem Bereich Bauwesen direkt beauftragen und die Abrechnung der Sachverständigendienstleistungen über die Plattform abwickeln können. Das Konzept gestaltet sich wie folgt: Der Kunde gibt ein Angebot für bestimmte Leistungen über die Plattform ab, das an einen Pool an Sachverständige übermittelt wird. Der Sachverständige, der am schnellsten das Angebot annimmt, wird Vertragspartner des Kunden und schuldet die Leistung. Dadurch wird sichergestellt, dass der Kunde am kurzen Weg zu seinem Wunschtermin einen Sachverständigen findet.
„Hermann Hilft“ bietet den Kunden zudem die Vermittlung einer optionalen und entgeltlichen Stornoversicherung an.
Der Kunde schließt mit der Registrierung auf „Hermann Hilft“ einen Nutzungsvertrag mit „Hermann Hilft“ ab. Die Registrierung ist kostenlos.
In der Nutzung der Plattform ist der Kunde frei. Eine Verpflichtung, die Vermittlungsdienstleistungen für bestimmte Zeiträume zu nutzen, besteht nicht.
Als Betreiber der Vermittlungsplattform ist „Hermann Hilft“ kein Anbieter von eigenen Sachverständigen- oder Versicherungsdienstleistungen. „Hermann Hilft“ kontrolliert weder den Prozess der Angebotslegung durch den Kunden noch der Angebotsannahme durch den jeweiligen Sachverständigen. „Hermann Hilft“ ist weder Partei noch ein sonstiger Beteiligter an Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Sachverständigen bzw. dem Versicherer. Der Vertrag über die Sachverständigendienstleistungen bzw. Versicherungsdienstleistungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Sachverständigen bzw. Versicherer zu Stande. „Hermann Hilft“ trägt daher keine Verantwortung für die Leistungserbringung des Sachverständigen.
2. Geltungsbereich
Sämtliche Vermittlungstätigkeiten und Leistungen der SE Sachverständigen Vermittlungs GmbH unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses der Nutzungsvereinbarung geltenden Fassung. Abweichende oder diesen AGB entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die „Hermann Hilft“ stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Vertragserfüllungshandlungen von „Hermann Hilft“ gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
3. Vertragspartner
Die diesen AGB unterliegenden Rechtsgeschäfte werden zwischen dem Kunden und der
SE Sachverständigen Vermittlungs GmbH
Mühlgangweg 26/5
8010 Graz
Österreich
UID: ATU75138717
Firmenbuchnummer: FN 524197 d
geschlossen.
4. Anmeldung und Angebotslegung
4.1. Zur Nutzung der Plattform muss der Kunde ein eigenes Benutzerkonto („Konto“) anlegen und führen. Um ein Konto anlegen zu können, muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein.
4.2. Die Kontoregistrierung ist im Rahmen des Buchungsprozesses durchzuführen und erfordert die Angabe von Namen, Wohnadresse, Telefonnummer sowie E-Mail und Passwort.
4.3. Ist der Kunde ein Unternehmer bzw. eine juristische Person, so hat dieser bei der Anmeldung und der Erstellung eines Angebots an einen Sachverständigen die Firma bzw. Unternehmensbezeichnung, den Sitz, die Telefonnummer, die E-Mailadresse, gegebenenfalls die Firmenbuchnummer, die UID-Nummer und eine vertretungsberechtigte Ansprechperson anzugeben.
4.4. Die Angebotslegung erfolgt durch den Kunden in der Regel über die Plattform und erfordert Angaben zum Objektstandort, der Objektgröße, dem vor Ort Termin und einem Vertreter der gegnerischen Partei. Die gegnerische Partei kann in diesem Fall der Bauträger, der Verkäufer, der Makler oder eine andere berechtigte Person sein. Der Kunde hat vor dem Abschluss des Buchungsprozesses die gewünschte Zahlungsart zu wählen und durch das Setzen eines Häkchens per Mausklick zu bestätigen, die AGB und Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Bestellung vor der Abgabe seines Angebots zu prüfen und etwaige Fehler zu berichtigen. Mit dem Klick auf die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] wird der Buchungsprozess abgeschlossen. Dadurch gibt der Kunde sein verbindliches Angebot ab und kann die Bestellung nicht mehr ändern. Der Kunde ist fünf Werktage an sein Angebot gebunden.
4.5. „Hermann Hilft“ bestätigt die Anmeldung des Kunden und dessen Angebotslegung umgehend automatisch per E-Mail, in welcher die Daten der Anmeldung und der Angebotslegung zusammengefasst sind. Das stellt noch keine Annahmeerklärung des Sachverständigen dar, sondern belegt nur, dass das Angebot über die Plattform eingegangen ist.
4.6. Der Kunde hat allerdings auch die Möglichkeit per E-Mail oder telefonisch durch Kontaktaufnahme mit „Hermann Hilft“ ein Angebot zu legen. In diesem Fall erhält der Kunde von „Hermann Hilft“ ein Formular zur Abgabe eines Angebots, das er unterzeichnet an „Hermann Hilft“ zurück übermittelt. „Hermann Hilft“ überträgt die Angebotsdaten des Kunden dann manuell in das System ein und sendet es an den Pool an Sachverständigen.
4.7. Nach Abschluss des Buchungsprozesses und nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist beginnt „Hermann Hilft“ mit der Ausführung der Vermittlungsdienstleistung. „Hermann Hilft“ beginnt mit der Ausführung der Vermittlungsdienstleistung sofort, sofern der Kunde auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens nach § 10 FAGG sowie einer Bestätigung über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung die sofortige Ausführung der Vermittlungsdienstleistung begehrt. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Verlangen und die Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts durch einen aktiven Mausklick auf die entsprechende Checkbox am Ende des Buchungsprozesses.
4.8. Der Kunde verpflichtet sich, die Anmeldedaten jederzeit sicher zu verwahren und geheim zu halten.
5. Angebotsannahme
5.1. Nach der Bestätigung der Angebotslegung durch „Hermann Hilft“ werden die jeweiligen Auftragsdaten dem ausgewählten Sachverständigen übermittelt. Die Auftragsdaten umfassen dabei lediglich den Objektstandort, die Objektgröße, den Übergabetermin sowie das Auftragshonorar. Die Annahme des Angebots erfolgt ausschließlich durch den Sachverständigen. Dieser kann über seine User Interface eingehende Angebote akzeptieren.
5.2. Die Annahme eines Auftrages durch Sachverständige hat binnen vier Kalendertagen zu erfolgen. Wurde ein Auftrag nicht binnen vier Kalendertagen angenommen, wird die Buchung automatisch storniert.
5.3. Nach der Auftragsbestätigung durch den jeweiligen Sachverständigen erhält der Kunde den Namen des Sachverständigen angezeigt.
5.4. Mit der Auftragsbestätigung durch den Kunden kommt ein Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Sachverständigen zu Stande. Dem Sachverständigen werden im Anschluss der Name und die Telefonnummer des Kunden zur weiteren Kontaktaufnahme übermittelt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1. Es gelten die auf der Plattform ausgewiesenen Preise zum Zeitpunkt der Angebotslegung durch den Kunden. Alle Preise verstehen sich - sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist – als Endverbraucherpreise in EUR und inklusive Umsatzsteuer.
6.2. „Hermann Hilft“ akzeptiert alle auf der Internetseite der Plattform zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Zahlungsarten.
6.3. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag mit Bestätigung der Angebotslegung durch „Hermann Hilft“ sofort zur Zahlung fällig. Der Kunde erhält dann eine Akonto-Rechnung und Zahlungsbestätigung, die "Hermann Hilft" im Namen und auf Rechnung des Sachverständigen legt. Solange der konkrete Sachverständige noch nicht feststeht, verwahrt "Hermann Hilft" die Zahlung für den zukünftigen Vertragspartner und ist hierfür mit einer entsprechenden Inkasso-Vollmacht ausgestattet. Die Zahlung des Kunden ist daher schuldbefreiend. Mit Auftragsannahme und der vollständigen Leistungserbringung durch den jeweiligen Sachverständigen wird der vereinbarte Betrag dem Sachverständigen von „Hermann Hilft“ überwiesen. Der Kunde erhält dann eine Rechnung samt Endaufstellung, die "Hermann Hilft" im Namen und auf Rechnung des konkreten Sachverständigen legt.
6.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist „Hermann Hilft“ berechtigt, nach Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder der Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind bei Verbrauchern: 4 % p.a., bei Unternehmern: 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz.
7. Storno
7.1. Der Kunde kann jederzeit im Benutzermenü unter "Meine Buchungen" die entsprechende Buchung ohne Angabe von Gründen stornieren. Die Höhe der Rückerstattung des bereits gezahlten Honorars richtet sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung und dem Auftragsstatus.
7.2. Wird die Buchung binnen fünf Kalendertagen nach der Angebotslegung storniert und wurde der Auftrag bis dahin nicht von einem Sachverständigen angenommen/bestätigt, erhält der Kunde den vollen Betrag rückerstattet.
7.3. Wird die Buchung binnen vier Kalendertagen nach der Auftragsbestätigung durch den jeweiligen Sachverständigen storniert und wurde der Auftrag bis dahin nicht vom Kunden selbst bestätigt, erhält der Kunde 80% des Betrages rückerstattet.
7.4. Wird die Buchung nach der Bestätigung durch den Kunden bis drei Kalendertage vor dem vereinbarten Übergabetermin storniert, erhält der Kunde 50% des Betrages rückerstattet.
7.5. Wird die Buchung innerhalb von drei Kalendertagen vor dem vereinbarten Übergabetermin storniert, ist eine Rückerstattung ausgeschlossen.
7.6. Erfolgte die Stornierung aus Gründen, die berechtigte Zweifel an der erforderlichen Unbefangenheit des jeweiligen Sachverständigen erzeugen könnten, erhält der Kunde den vollen Betrag rückerstattet. Der Kunde hat die Umstände der Stornierung glaubhaft zu machen und allenfalls darzulegen, wieso Bedenken hinsichtlich der Unbefangenheit des jeweiligen Sachverständigen nicht früher geäußert wurden.
7.7. Die Buchung kann nach Abschluss einer Stornoversicherung über „Hermann Hilft“ jederzeit ohne Angaben von Gründen storniert werden. Der Kunde erhält den gesamten Betrag binnen 14 Tagen refundiert, wenn die Stornierung außerhalb von 24h vom gebuchten Termin erfolgt. Innerhalb von 24h wird eine Bearbeitungsgebühr und eine Anfahrtsprämie vom Gesamtbetrag abgezogen.
Die Storno-Bedingungen schränken in keinem Fall die gesetzlichen Widerrufsrechte oder sonstige gesetzliche Rücktrittsrechte ein.
8. Mahn- und Inkassospesen
Ist der Kunde Verbraucher, verpflichtet er sich für den Fall des verschuldeten Zahlungsverzugs, die der „Hermann Hilft“ entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Ist der Kunde Unternehmer, verpflichtet er sich verschuldensunabhängig zur Zahlung von Mahn- und Inkassospesen, die jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,-- als Entschädigung für die Betreibungskosten gem § 458 UGB betragen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
9. Rücktrittsrecht des Verbrauchers gem § 11 FAGG – W I D E R R U F S B E L E H R U N G
9.1. Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von 14 Tagen zurücktreten.
9.2. Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
9.3. Der Verbraucher hat die
SE Sachverständigen Vermittlungs GmbH
Steyrergasse 161/1
8010 Graz
Österreich
office@hermann-hilft.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Dem Verbraucher steht dafür ein Muster-Widerrufsformular (Musterdownload) zur Verfügung, wobei der Widerruf grundsätzlich formfrei erfolgen kann. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an „Hermann Hilft“ oder den Sachverständigen zu übermitteln.
9.4. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde (§ 18 Abs 1 Z 1 FAGG).
9.5. Hat der Unternehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Leistung begonnen, hat der Kunde die Kenntnisnahme vom damit verbundenen Verlust des Rücktrittsrechts bestätigt. Tritt der Kunde nun vom Vertrag zurück, so hat der Kunde einen nach dem vertraglich vereinbarten Gesamtpreis bemessenen anteiligen Betrag zu bezahlen.
9.6. Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir dem Kunden alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
9.7. Wurden bereits Leistungen erbracht, so hat der Verbraucher dem Unternehmer einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Unternehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
9.8. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
10. Leistungsumfang des Sachverständigen
10.1. Als Sachverständige kommen ausschließlich Personen in Betracht, die für ihre Tätigkeit als Sachverständiger sämtliche rechtliche Voraussetzungen erfüllen.
10.2. Sachverständige sind verpflichtet, alle von ihnen bereitgestellten Daten vollständig und richtig anzugeben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorgenannten Angaben von Sachverständigen übernimmt „Hermann Hilft“ keine Haftung.
10.3. Sachverständige sind verpflichtet, die für ihre Tätigkeit bestehenden Gesetze und Vorschriften zu erfüllen und insbesondere die im Immobilienbereich geltenden Rechtsnormen zu beachten.
10.4. Die Sachverständigendienstleistung umfasst je nach gebuchter Dienstleistung ausschließlich die Begutachtung der folgenden Bereiche:
- Neubauobjekte (Wohnungen/Reihenhäuser/Häuser): gesamter Innenbereich (Türen, inkl. Wohnungseingangstür, Böden, Wände, Decke, Fenster, Sanitärräume, usw.) sowie sämtliche unmittelbar dazugehörigen Außenflächen (Balkon, Dachterrasse oder eine Terrasse im Erdgeschoß inkl. Garten, Kellerabteil oder Ersatzkellerraum usw.). Bei Häusern wird zusätzlich die Fassade auf offensichtliche Mängel begutachtet.
- Gebrauchte Wohnungen: gesamter Innenbereich (Türen, inkl. Wohnungseingangstür, Böden, Wände, Decke, Fenster, Sanitärräume, usw.), Heizung, Sanitär- und Elektroinstallation, der Wohnung sowie sämtliche unmittelbar zur Wohnung dazugehörigen Außenflächen (Balkon, Dachterrasse oder eine Terrasse im Erdgeschoß inkl. Garten, Kellerabteil oder Ersatzkellerraum usw.).
- Gebrauchte Reihenhäuser und Häuser: gesamter Innenbereich des Gebäudes (inkl. Keller, Böden, Decken, Wandoberflächen, Stiegen, Türen, usw.), die Gebäudehülle (Fensterkonstruktion und Verglasung, Fassade, Dachstuhl und Dachhaut soweit ersichtlich, Balkon, Wintergarten, etc.), Heizung, Sanitär- und Elektroinstallationen, sowie sämtliche unmittelbar dazugehörige Außenflächen (eine Terrasse, Pool, Garten, den direkten Zugangsbereich, Carport, Tor, Garage und weitere Nebengebäude).
10.5. Die Sachverständigendienstleistung umfasst je nach gebuchter Dienstleistung die folgenden Bereiche explizit nicht:
- Neubauobjekte (Wohnungen/Reihenhäuser/Häuser): Allgemeinflächen (allgemeiner Garten, Spielplatz, Gehwege bzw. Zugänge, Laubengänge oder Stiegenhäuser, Liftanlagen, Ein- und Zufahrten, allgemeine (Keller-)Räume, Tiefgaragen bzw. Carports, Außenanlagen im Allgemeinen, etc.).
- Gebrauchte Wohnungen: Allgemeinflächen (allgemeiner Garten, Spielplatz, Gehwege bzw. Zugänge, Laubengänge oder Stiegenhäuser, Liftanlagen, Ein- und Zufahrten, allgemeine (Keller-)Räume, Tiefgaragen bzw. Carports, Außenanlagen im Allgemeinen, etc.).
- Gebrauchte Reihenhäuser und Häuser: Zäune oder andere Bauteile an Grundstücksgrenzen oder Teile, die nicht ausschließlich zu dieser Liegenschaft gehören (allgemeine Gärten, Liftanlagen, etc.).
- Es werden keine Dachbegehungen vom Sachverständigen durchgeführt (Dachhaut und Dachstuhl bei gebrauchten Häusern nur optisch, sofern ohne Hilfsmittel zugänglich). Die Fassade wird bei Mehrparteienhäusern nicht und bei Einfamilienhäusern ausschließlich auf sichtbare Schäden begutachtet.
- Es werden nur zugängliche Bauteile begutachtet (z.B. keine verschlossenen Dachräume, Kanäle, Schuppen, usw.)
10.6. Die Sachverständigendienstleistung ist auf die Begutachtung und Protokollierung sichtbarer Mängel bzw. des augenscheinlichen Zustands beschränkt. Eine weitergehende Überprüfung mit zerstörerischen Mitteln erfolgt nicht.
10.7. Der Sachverständige hat dafür Sorge zu tragen, dass das Mängel- oder Zustandsprotokoll unmittelbar nach der Begutachtung erstellt und dem Kunden digital übermittelt wird.
10.8. Die auf der Plattform registrierten Sachverständige sind ermächtigt, die Anmeldung weiterer Kunden auf der Plattform sowie die Beauftragung des Sachverständigen durch diese Kunden vor Ort mittels eines Schnellbuchungscodes abzuwickeln.
10.9. Wurden beauftragte Leistungen nicht oder nicht wie vereinbart erbracht, haftet der Sachverständige dem Kunden für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.10. Ist es dem Sachverständigen aufgrund einer unverschuldeten Verhinderung nicht möglich, seinen Auftrag zu erfüllen, so hat er das dem Kunden und „Hermann Hilft“ unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall wird „Hermann Hilft“ umgehend mit dem Kunden Kontakt aufnehmen, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
10.11. Das Sachverständigenhonorar richtet sich nach einer gesonderten Vereinbarung mit „Hermann Hilft“ und ist durch die vereinbarungsgemäße Auftragserfüllung bedingt.
10.12. Die Dienstleistung von Hermann Hilft und des Sachverständigen gilt als beendet, wenn die vor Ort Protokollierung abgeschlossen ist. Weiterführende Tätigkeiten bedürfen einer neuen Beauftragung von „Hermann Hilft“ oder des Sachverständigen und sind mit weiteren Kosten verbunden.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1. Als Vermittler ist „Hermann Hilft“ für die durch den unabhängigen Leistungsanbieter durchgeführten Sachverständigendienstleistungen bzw. Versicherungsdienstleistungen nicht verantwortlich.
11.2. „Hermann Hilft“ haftet daher nicht für Schäden, Schadenersatzforderungen Dritter oder Verluste, die dem Kunden aufgrund der Beiziehung von unabhängigen Leistungsanbietern entstehen. „Hermann Hilft“ erteilt auch keine Zusicherung und übernimmt keinerlei Garantie und/oder Gewährleistung bezüglich der Qualität, Eignung und Befähigung sowie Pünktlichkeit und Verlässlichkeit von unabhängigen Leistungsanbietern.
11.3. Für Schäden, die sich aus der Nutzung oder der Beschaffenheit der Vermittlungsdienstleistung ergeben, haftet „Hermann Hilft“ soweit „Hermann Hilft“, ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder für Schäden an Leib und Leben, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11.4. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit von „Hermann Hilft“, ihren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen haftet „Hermann Hilft“ nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Der Anspruch ist jedenfalls mit der Höhe des Auftragshonorars beschränkt.
11.5. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.6. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
11.7. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über den Haftungsausschluss gelten auch dann, wenn ein Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
11.8. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
12. Änderung Auftragsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen wesentlicher Auftragsdaten „Hermann Hilft“ umgehend und innerhalb von 24 Stunden vor dem anberaumten Termin dem jeweiligen Sachverständigen direkt mitzuteilen.
13. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl, Gerichtsstand
13.1. Als Erfüllungsort gilt der Sitz der SE Sachverständigen Vermittlungs GmbH.
13.2. Die Vertragssprache ist Deutsch.
13.3. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehender Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Vermittlerin örtlich zuständig. Sofern der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG ist und weder im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder im Inland beschäftigt ist, gilt die Gerichtsstandklausel nicht.
13.4. Alle geschlossenen Verträge unterliegen materiellem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB haben – soweit nichts anderes bestimmt ist – schriftlich zu erfolgen (E-Mail genügt).
14.2. Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.